Landesfonds Rentengerechtigkeit – Anerkennung für ostdeutsche Lebensleistung
Eva von Angern, Fraktionsvorsitzende, betont in der heutigen Diskussion im Landtag um Einführung eines Landesfonds Rentengerechtigkeit:
„Als 2023 der Härtefallfonds für ostdeutsche Rentner:innen diskutiert wurde, lag ausnahmsweise eine rentenpolitische Entscheidung auf unserem Tisch der Landespolitik. Eine Entscheidung, auf die viele Menschen in Sachsen-Anhalt und in Ostdeutschland lange gewartet haben. Über 30 Jahre haben die Betroffenen für ihre Ansprüche gekämpft, die sie in DDR-Zeiten erarbeitet haben und die nach bundesdeutschen Recht nicht anerkannt worden. Dass es nach so vielen Jahren überhaupt so etwas wie den Härtefallfonds gibt, auf den sich die vorletzte Bundesregierung geeinigt hatte, ist allein der Hartnäckigkeit der Interessengruppen zu verdanken.
Entschädigungen sind dabei schon eine Minimallösung gewesen. Denn im Gegensatz dazu hätten anerkannte Zusatzansprüche zur Renten Beträge bedeutet, die jeden Monat die Renten erhöhen, lebenslange Zahlungen. Das wäre eine ganz andere Größenordnung als eine einmalige Entschädigungslösung. Lediglich 2.500 Euro sind pro anspruchsberechtigter Person vorgesehen. Wäre das Land Sachsen-Anhalt der Härtefallstiftung des Bundes beigetreten, hätte sich dieser Betrag wenigstens verdoppelt. Die Landesregierung hat sich der Stiftung verweigert. Was es allerdings sehr wortreich gab, waren Sonntagsreden über Respekt und ostdeutsche Lebensleistung.
Die Landesregierung, allen voran die CDU und die SPD haben sehr wortreich erklärt, wie wichtig eine Lösung für diese immer noch offene Wunde in der Rentenfrage wäre. Wir wissen jetzt alle, wie klein die Zahl der Bewilligungen der Härtefallstiftung ist. Aus Sachsen-Anhalt sind nur rund 4.000 Anträge für alle drei Fallgruppen insgesamt eingegangen, (4.372 Anträge, bereinigt 4.061) eingegangen.
Dabei gab es rund 2.000 Anträge mit Bezug zu Lebens- und Arbeitszeit in der DDR, über die Hälfte der Anträge aus Sachsen-Anhalt ist bereits bearbeitet. Die Anerkennungsquoten sind bescheiden. Von der Anträgen, die sich auf Beschäftigungszeiten in der DDR beziehen, sind bisher 195 anerkannt. Hochgerechnet, bedeutet das im Zweifel, dass wir am Ende vielleicht bei 300 bis 400 Bewilligungen in dieser Betroffenengruppe ankommen könnten. Das sind unter 10 Prozent in dieser Gruppe.
Wir beantragen, über einen Landesfonds die Verdoppelung der Entschädigungen zu sichern. Es gab hier so viel Zustimmung pro Rentengerechtigkeit, pro ostdeutsche Lebensleistung, im Landtag. Wie wäre es, wenn Sie nach den vielen Wortmeldungen der Landespolitik auch mal im Wort bleiben würden, für die Betroffenen in Sachsen-Anhalt. Wie wäre es auch, wenn Sie ostdeutsche Interessen auch in der Zukunft ernst nehmen würden und nicht darüber reden? Machen Sie nicht den Fehler, die offenen Baustellen so lange zu verschleppen, bis ganz andere darauf ihre Fundamente bauen!“