Feiertage dürfen nicht verloren gehen

Eva von Angern, Janina Böttger
Janina Böttger, LandesvorsitzendePressePresserklärungen DIE LINKE. im Landtag Eva von Angern

Fallen Feiertage auf ein Wochenende, wie dieses Jahr beispielsweise der 1. Mai oder der 2. Weihnachtsfeiertag, gibt es in Deutschland und in Sachsen-Anhalt, bislang keine Regelung, die durch das Grundgesetz geschützte Arbeitsruhe nachzuholen. DIE LINKE betont: Jeder verlorene Feiertag muss nachgeholt werden. Andere Länder sind hier weiter, zumeist wird der aufs Wochenende gefallenen Feiertag am folgenden Werktag nachgeholt. Europaweit gibt es verschiedene Regelungen, um Freizeit- oder Lohnausgleich zu gewährleisten.

Die Fraktionsvorsitzende Eva von Angern erklärt zum entsprechenden Antrag der Fraktion DIE LINKE:

»Deutschland muss mal wieder aufholen, unsere europäischen Nachbarn nehmen gewerkschaftlich erkämpfte Feiertage viel ernster. Zum Beispiel werden in Spanien und Großbritannien Feiertage, die auf ein Wochenende fallen, am nächsten Montag nachgeholt. Schon vor dem Hintergrund der Arbeitszeitverdichtung und den zusätzlichen Lasten der Pandemie, gerade für Familien, muss auch bei uns gehandelt werden. Die Fraktion DIE LINKE fordert die Landesregierung deshalb auf, auf der Bundesebene für eine einheitliche Ausgleichsregel zu sorgen. Gelingt dies nicht, muss das Landesgesetz in Sachsen-Anhalt geändert werden.«

Die Landesvorsitzende Janina Böttger kommentiert im Bezug zum 1. Mai:

»Der diesjährige 1. Mai fällt auf einen Sonntag. Der Kampftag bleibt, der Feiertag aber geht verloren. So ist das nicht gedacht. Die Feiertagsregel ist dafür da, um Arbeitnehmer*innen mehr Erholungs- und Familienzeit zu ermöglichen. Und für diejenigen, die trotzdem arbeiten müssen, bedeutet das Zuschläge oder Freizeitausgleich. Diese Rechte sind hart erkämpft und sollten deshalb auch nicht dem Zufall des Kalenders überlassen sein. Deshalb will DIE LINKE eine gesetzliche Regelung, um Feiertage verlässlich nachzuholen, die durch Wochenenden verlorenen gegangen sind.«