Personalpolitik der Landesregierung geht zulasten der Funktionsfähigkeit der Gerichte und des verfassungsmäßigen Auftrages der Justiz

Eva von Angern
PressePresserklärungen DIE LINKE. im Landtag Eva von Angern

Die Volksstimme vom 11. November 2019 schreibt unter der Überschrift „Richter urteilt harsch übers Ministerium“, dass sich „bei Sachsen-Anhalts Richtern unerledigte Verfahren stapeln. Einem ist jetzt der Kragen geplatzt.“ Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der Fraktion Eva von Angern:

»Die Fraktion DIE LINKE kann uneingeschränkt die harsche Kritik aus der Richterschaft des Landes Sachsen-Anhalt gegenüber der Landesregierung – konkret gegenüber dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung – nachvollziehen und teilt diese voll umfänglich. Denn auch in Sachsen-Anhalt befindet sich die Justiz an ihrer Belastungsgrenze. Besonders bei den Verwaltungs- und Sozialgerichten häufen sich die Verfahren. Extrem lange Verfahrensdauern, die Absage von Verhandlungsterminen, die, wenn überhaupt nur geringe Abarbeitung von Altfällen sowie eine hohe Arbeitsbelastung sind der Preis. Um aus dieser Misere herauszuführen, hatte die Landesregierung – insbesondere auch auf Drängen der LINKEN – eine Personalstrategie beschlossen, mit dem Ziel einer unverzüglichen Aufstockung des Personals, damit einhergehend notwendige Neueinstellungen. Dieser Personalbeschluss war und ist ein wichtiger Meilenstein für die Personalpolitik in der Justiz Sachsen-Anhalts. Jedoch es hadert und holpert derzeit bei seiner Umsetzung erheblich. Das Ministerium für Justiz und Gleichstellung ist nicht in der Lage, alle Stellen zu besetzen. Plötzliche und unerwartete Rotationen mehrerer Proberichter gehen eher zulasten der Funktionsfähigkeit der Gerichte. Personelle Unstetigkeit führt nicht zum gewünschten Erfolg. Das alles können zahlreiche Kleine Anfragen an die Landesregierung belegen.
Hinzu kommt, dass das Ministerium für Justiz und Gleichstellung sowie die Koalition gegenüber der parlamentarischen Kontrolle der Umsetzung des Personalbeschlusses in der Justiz inzwischen eine deutliche Blockadehaltung eingenommen haben.
So wurde der Antrag der Mitglieder des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung der Fraktion DIE LINKE auf ein Fachgespräch mit dem Verband der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter des Landes Sachsen-Anhalt e. V. unmissverständlich abgelehnt, ebenso darf ein Selbstbefassungsantrag zur Personalstrategie in der Justiz Sachsen-Anhalt nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit, also hinter verschlossenen Ausschusstüren stattfinden.
Transparenz sowie ein deutliches Interesse an den Problemen der Richterschaft und vor allem an gemeinsamen Lösungsansätzen sehen wahrlich anders aus. Das ist aus unserer Sicht ein mehr als peinliches und unwürdiges Verhalten seitens der Landesregierung sowie der Koalition und erschüttert das Vertrauen in die Arbeit der Gerichte erheblich. Hier muss endlich und vor allem schnell Abhilfe geschaffen werden.
Die künftige Umsetzung der Personalpolitik der Landesregierung darf in keinem Fall zulasten der Funktionsfähigkeit der Gerichte und des verfassungsmäßigen Auftrages der Justiz gehen.
Es gilt, das Vertrauen in den Rechtsstaat zu wahren. Das ist eine Aufgabe, der sich alle drei Staatsgewalten – Legislative, Exekutive und Judikative – gemeinsam stellen müssen.«