Racial Profiling in Halle?

Henriette Quade

Heute wird mit einer bundesweiten Auftaktveranstaltung in Halle die internationale Woche gegen Rassismus eröffnet. Das ist gut und entspricht einer langen und vielfältigen Tradition zivilgesellschaftlichen Engagements gegen Rassismus. Der Alltag (auch) in Halle ist dennoch oftmals geprägt von Vorurteilen, Diskriminierungen und Alltagsrassismus. Teil von alltagsrassistischen Erfahrungen, die Menschen machen, die scheinbar keine Deutschen sind, ist es, öfter als andere polizeilichen Kontrollen unterzogen zu werden. In den letzten Wochen häufen sich Berichte über verdachtsunabhängige Polizeikontrollen in Halle, von denen insbesondere Menschen betroffen sind, die optisch nicht der deutschen Mehrheitsgesellschaft entsprechen.

Heute wird mit einer bundesweiten Auftaktveranstaltung in Halle die internationale Woche gegen Rassismus eröffnet. Das ist gut und entspricht einer langen und vielfältigen Tradition zivilgesellschaftlichen Engagements gegen Rassismus. Der Alltag (auch) in Halle ist dennoch oftmals geprägt von Vorurteilen, Diskriminierungen und Alltagsrassismus. Teil von alltagsrassistischen Erfahrungen, die Menschen machen, die scheinbar keine Deutschen sind, ist es, öfter als andere polizeilichen Kontrollen unterzogen zu werden. In den letzten Wochen häufen sich Berichte über verdachtsunabhängige Polizeikontrollen in Halle, von denen insbesondere Menschen betroffen sind, die optisch nicht der deutschen Mehrheitsgesellschaft entsprechen. 

In einigen Fällen wurde (mir) davon berichtet, dass sich Betroffene auf offener Straße unter den neugierigen Blicken von PassantInnen (oberer Boulevard) bis auf die Unterwäsche ausziehen mussten. In einem Fall berichtete mir eine Zeugin, dass ein Polizist auf die Frage, warum der Betroffene denn kontrolliert würde, antwortete: »Dass die Afrikaner mit Drogen handeln, ist ja allgemein bekannt«. Exakt eine solche Aussage hörte ich auch selbst, als ich einen Polizisten auf eine solche Kontrolle ansprach. Während mir sein Kollege versicherte, die Kontrolle habe rein gar nichts mit der Hautfarbe des Betroffenen zu tun, wiederholte er diesen Stereotyp. 

Laut Auskunft der Landesregierung gibt es in Sachsen-Anhalt kein »Racial Profiling«/ »Ethnic Profiling«. Gemeint ist damit die polizeiliche Kontrolle von Personen, die nicht auf Grund eines vorliegenden Verdachtes erfolgt, sondern auf Grund körperlicher Merkmale, wie z.B. schwarzer Hautfarbe. Mit dieser Praxis wird der Stigmatisierung von vermeintlichen Migrantinnen und Migranten Vorschub geleistet und klar gegen den Verfassungsgrundsatz der Gleichbehandlung sowie gegen EU-Recht verstoßen, das Diskriminierung verbietet. Eine solche Vorgehensweise ist nicht akzeptabel, für die Betroffenen erniedrigend und diskriminierend, und sie verstößt gegen geltendes Recht. 

Wenn nun in Halle vermehrt Menschen verdachtsunabhängig kontrolliert werden und davon überdurchschnittlich oft (vermeintliche) Migrantinnen und Migranten betroffen sind, scheint es »Racial Profiling« in Sachsen-Anhalt also doch zu geben. Die geschilderte Art und Weise der Durchsuchungen und Kontrollen lässt zudem nach der Verhältnismäßigkeit der Mittel fragen. Wenn die Durchsuchung einer Person als notwendig erachtet wird und keine unmittelbare »Gefahr im Verzug« droht, hat diese nicht auf offener Straße stattzufinden. Selbst der dringende Verdacht, eine Straftat begangen zu haben, rechtfertigt nicht, Menschen bei eisigen Temperaturen und ungeschützt vor den Blicken von Passantinnen und Passanten öffentlich entkleiden zu lassen. 

Innenministerium und Polizei müssen zudem die Frage beantworten, warum diese Kontrollen in den letzten Wochen so gehäuft auftreten. Zählt der obere Boulevard in Halle zu den so genannten »Gefahrengebieten«, und wenn ja: Warum? Wo befindet sich genau der Bereich, indem solche Kontrollen als rechtlich zulässig angesehen werden? Warum werden Bürgerinnen und Bürger nicht darüber informiert, dass es ein solches Gebiet gibt und womit sie rechnen müssen, wenn sie sich dort aufhalten?

Menschen, die keinen deutschen Pass haben, sind in einer solchen Situation mehrfach benachteiligt. Wehren sie sich gegen eine derartige Behandlung, hinterfragen den Grund für eine Durchsuchung oder weigern sie sich, sich auf offener Straße auszuziehen zu müssen, wird das oft als Widerstand gegen Polizeibeamte gewertet und kann als Grund zur Beendigung des Aufenthaltes herangezogen werden. Deshalb ist es wichtig, dass Menschen, die Zeugin bzw. Zeuge einer solchen Situation werden, möglichst in Austausch mit den Betroffenen treten und ihre Beobachtungen festhalten. Sinnvoll ist es, die Betroffenen zu fragen, ob man ihnen beistehen kann, die Kontaktdaten mit den Betroffenen zu tauschen und der Polizei die Frage zu stellen, warum diese eigentlich kontrolliert werden. 
»Racial Profiling« wurde von verschiedenen Gerichten in der Vergangenheit als unzulässige Maßnahme eingeschätzt. Auch darauf kann man Polizisten ansprechen, ohne dabei die »polizeiliche Maßnahme« zu behindern.