Vormundschafts- und Betreuungsrechts auf Druck der Fraktion DIE LINKE reformiert

Monika Hohmann
PressePresserklärungen DIE LINKE. im Landtag LT Presse für JL-WebsiteMonika Hohmann

Monika Hohmann, sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, betont angesichts der Reform im Vormundschafts- und Betreuungsrechts:

»Endlich hat die Landesregierung erkannt, dass sie das Vormundschafts- und Betreuungsrecht reformieren muss und heute Änderungen angekündigt. Die Fraktion DIE LINKE hat im Sozialausschuss des Landtags auf diesen Mangel hingewiesen und Ministerin Grimm-Benne zum unverzüglichen Handeln aufgefordert.

Seit März 2023 mussten die 24 Betreuungsvereine in Sachsen-Anhalt einen Großteil ihrer Aufgaben niederlegen. Grund hierfür ist das bisher fehlende Ausführungsgesetz zum Betreuungsrecht in Sachsen-Anhalt und die damit fehlende Finanzierung der Betreuungsvereine. Das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts trat im Januar 2023 in Kraft. Sachsen-Anhalt hat als einziges Bundesland die Neuregelung bis zur heutigen Ankündigung verschlafen.

Um den neuen Aufgaben nachzukommen, sind mindestens eine Vollzeitstelle je 100.000 Einwohnenden im städtischen Raum und eine Stelle je 60.000 Einwohnenden auf dem Land nötig. So soll eine verlässliche Förderung sichergestellt werden, die das gesamte Aufgabenspektrum umfasst und für die Betreuungsvereine, die von ihnen dringend benötigte Planungssicherheit gewährleistet. Nachdem die Landesregierung nun tätig geworden ist, können wir unseren entsprechenden Antrag zur Landtagssitzung zurückziehen.«