Anhörung zum Schulgesetz wird zur Farce - Seifenblasen ohne Substanz

Thomas Lippmann

Die Landesregierung hat angekündigt, das Schulgesetz ändern zu wollen, um kleine Landschulen zu retten und Seiteneinsteigern künftig den Weg in den Vorbereitungsdienst zu öffnen. Die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung des Landesschulbeirates – also von Vertretern der Schüler, Eltern und Lehrkräfte – soll in sehr kurzer Zeit in den Oktoberferien erfolgen, damit der Entwurf am 17. Oktober von der Landesregierung beschlossen werden kann. Dazu erklärt der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Thomas Lippmann:

Die Landesregierung hat angekündigt, das Schulgesetz ändern zu wollen, um kleine Landschulen zu retten und Seiteneinsteigern künftig den Weg in den Vorbereitungsdienst zu öffnen. Die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung des Landesschulbeirates – also von Vertretern der Schüler, Eltern und Lehrkräfte – soll in sehr kurzer Zeit in den Oktoberferien erfolgen, damit der Entwurf am 17. Oktober von der Landesregierung beschlossen werden kann. Dazu erklärt der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Thomas Lippmann:

Es ist eine ausdrückliche Missachtung der Mitglieder im Landesschulbeirat durch die Landesregierung, wenn von ihnen verlangt wird, innerhalb von 14 Tagen, die dazu fast vollständig in den Herbstferien liegen, eine Stellungnahme zu einem umfangreichen Gesetzesvorhaben zu erarbeiten. Denn natürlich befinden sich viele Schüler, Eltern und Lehrkräfte ab dem Wochenende im wohlverdienten Urlaub. Die Vertreter im Landesschulbeirat werden also kaum in der Lage sein, in dieser Zeit eine abgestimmte Stellungnahme vorzulegen. Damit dokumentiert die Landeregierung ihr Dessinteresse an einer fachlich fundierten Diskussion und Mitarbeit an ihren Gesetzesvorhaben.

Die LNKE fordert, die Anhörungsfrist für den Landesschulbeirat mindestens bis Ende Oktober zu verlängern, um eine seriöse Erarbeitung von Stellungnamen zu ermöglichen und eine Schulgesetznovelle nicht im Galopp durch Regierung, Koalition und Parlament zu treiben.

Die beiden von Minister Tullner angekündigten Vorhaben – die Zulassung von Schulverbünden bei kleinen Grundschulen und die Zulassung von Seiteneinsteigern zum Vorbereitungsdienst – sind zwar durchaus notwendig, in ihrer Ausführung durch die Landesregierung sind sie aber weitgehend substanzlos und werden die ins Auge gefassten Probleme kaum lösen.

Mit einer Regelung zur Bildung von Schulverbünden will die Landesregierung den Druck in den ländlichen Regionen von Schulträgern nehmen, ihre Grundschule schließen zu müssen, wenn sie die geforderte Mindestgröße von 60 Schülerinnen und Schülern nicht mehr erreichen. Im letzten Schuljahr lagen in Sachsen-Anhalt lediglich 9 der 500 Grundschulen unter dieser Marke und wären somit ggf. von einer Schließung bedroht. Diese zu retten und den knapp 600 Schülerinnen und Schülern, die insgesamt an diesen Schulen lernen, unsinnig weite Schulwege zu ersparen, ist gut und richtig. Es rechtfertigt aber keinesfalls den Rummel, der jetzt um diese Regelung gemacht wird.

Neben der sehr geringen Anzahl dieser kleinen Grundschulen ist auch längst nicht klar, ob die neue Regelung überhaupt Vorteile für die betroffenen Standorte bringt. Denn bisher waren sie – mit entsprechenden Ausnahmegenehmigungen des Landesschulamtes – eigenständige Schulen. Künftig könnten sie nur noch Außenstelle sein, was zu einer weiteren Reduzierung der Stundenzuweisung führt. Die verfügbaren Lehrkräfte sind an den Grundschulen landesweit inzwischen so stark reduziert, dass diese kleinen Standorte trotz der neuen Regelungen möglicherweise geschlossen werden. Wenn der Hauptstandort nicht über die entsprechende Größe und das Lehrkräftepotenzial verfügt, reichen die Lehrkräfte nicht aus, um den Unterricht an einer solchen kleinen Außenstelle absichern zu können.

Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass in der Vergangenheit in jedem Schuljahr Grundschulen geschlossen wurden. Darunter waren nicht nur Schulen, die die Mindestschülerzahl nicht erreicht haben. Oft spielten auch Haushalts-und Investitionsentscheidungen der Städte und Gemeinden als Schulträger eine viel wichtigere Rolle. 

Die LINKE fordert stattdessen, den Gemeinden insgesamt deutlich mehr Freiheiten bei der Organisation ihrer Grundschulstandorte zu gewähren und dabei den regionalen Besonderheiten ausreichend Rechnung zu tragen. Dann hätten alle etwas davon und die kommunale Eigenverantwortung würde gestärkt. Voraussetzung wäre aber in jedem Fall eine bessere Ausstattung der Schulen mit Lehrkräften. Die derzeitige Mangelverwaltung bei der Lehrkräfteversorgung wird die Kommunen weiterhin vor schwierige Probleme stellen, wenn Schulträgerentscheidungen zu treffen sind. Daran werden auch neue Schulgesetzregelungen nichts ändern.

Hinsichtlich der Seiteneinsteiger, die ohne pädagogische Ausbildung in den Schuldienst eingestellt werden, ist es richtig, ihnen den Zugang zu einem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst zu öffnen. Wenn Minister Tullner aber daran festhalten will, dass dafür eine Ausbildung in zwei Fächern der Stundentafel nachgewiesen muss, verwehrt er dem größten Teil dieser Lehrkräfte, die in der Regel nur für ein Fach studiert haben, die Möglichkeit der pädagogischen Qualifikation. Damit schafft der Minister wieder Lehrkräfte erster und zweiter Klasse.

Die LINKE fordert, allen Seiteneinsteiger, unabhängig von der Anzahl der studierten Fachrichtungen, den uneingeschränkten Zugang zu einem berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst zu ermöglich.

Bisher gleichen die Pläne aus dem Bildungsministerium nur Seifenblasen. Ein schöner Schein ohne wirklichen Inhalt.