Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus
Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar ist in Deutschland seit 1996 ein bundesweiter, gesetzlich verankerter Gedenktag. Er ist als Jahrestag bezogen auf den 27. Januar 1945, den Tag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau und der beiden...
Der Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar ist in Deutschland seit 1996 ein bundesweiter, gesetzlich verankerter Gedenktag. Er ist als Jahrestag bezogen auf den 27. Januar 1945, den Tag der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau und der beiden anderen Konzentrationslager Auschwitz durch die Rote Armee im letzten Jahr des Zweiten Weltkriegs. Zum Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust wurde der 27. Januar von den Vereinten Nationen im Jahr 2005 erklärt.
Der Kreisverband DIE LINKE. Jerichower Land hatte zum Mahnmal in Genthin-Wald eingeladen. An dem Gedenken nahm auch der Bürgermeister der Stadt Genthin, Thomas Barz, teil.
Harry Czeke sagte in seiner kurzen Ansprache, dass der Tag des Gedenkens an alle Opfer eines beispiellosen, totalitären Regimes während der Zeit des Nationalsozialismus erinnert, die aus rassistischen, politischen oder religiösen Gründen entrechtet, verfolgt, gequält und ermordet wurden. Er äußerte außerdem die Hoffnung, dass das im vergangenen Jahr geschändete Mahnmal bald wieder hergestellt wird und damit wieder ein würdevolles Gedenken möglich ist.
Darüber hinaus fanden im Landkreis eine Reihe weiterer Gedenkveranstaltungen, unter anderem auf dem Jüdischen Friedhof in Genthin und im Fachkrankenhaus Jerichow, statt.