Generalstaatsanwalt ist keine Vertrauensinstanz in Sachen Oury Jalloh

Henriette Quade

Nachdem Ministerin Keding 3 Monate nichts, aber auch gar nichts, unternommen hat, um für Aufklärung im Fall Oury Jalloh zu sorgen, hat sie nun von Ihrem Weisungsrecht Gebrauch gemacht und den Generalstaatsanwalt beauftragt, das Verfahren an sich zu ziehen. Dazu erklärt die innenpolitische Sprecherin Henriette Quade:

Nachdem Ministerin Keding 3 Monate nichts, aber auch gar nichts, unternommen hat, um für Aufklärung im Fall Oury Jalloh zu sorgen, hat sie nun von Ihrem Weisungsrecht Gebrauch gemacht und den Generalstaatsanwalt beauftragt, das Verfahren an sich zu ziehen. Dazu erklärt die innenpolitische Sprecherin Henriette Quade: 

»Dieser Schritt ist wahrlich überflüssig. Denn erstens hat der Generalstaatsanwalt sowieso zu entscheiden, wie weiter seitens der Staatsanwaltschaften verfahren wird, da die Nebenklageberechtigten Verfahrensbeschwerde bei ihm eingelegt haben. Aus dieser Entscheidung ergibt sich also in keiner Weise ein neuer Stand. Zweitens, und das wiegt viel schwerer, ist es niemand anderes als der Generalstaatsanwalt gewesen, der im Rechtsausschuss informiert hat und, wie wir nun wissen, unzureichend und in Teilen falsch informiert hat.

Es war der Generalstaatsanwalt, der uns mitteilte, dass alle Experten den Einsatz größerer Mengen von Brandbeschleuniger vermuteten, aber nicht sagte, dass sie von geringen Mengen ausgingen und deren Einsatz für wahrscheinlich hielten. Es war der Generalstaatsanwalt, der uns mitteilte, dass die Experten nicht ausschließen könnten, dass Oury Jalloh sich selbst angezündet habe, aber nicht sagte, dass sie es für deutlich wahrscheinlicher hielten, dass das Feuer von dritter Hand gelegt wurde. Es war der Generalstaatsanwalt, der uns eben nicht mitteilte, dass Staatsanwalt Bittmann es für möglich und zu prüfen hielt, dass es sich um eine Vertuschungstat in Zusammenhang mit dem Tod von Hans-Jürgen Rose und dem Tod von Mario Bichtemann handeln könnte. 

Insofern scheint hier der sprichwörtliche Bock zum Gärtner gemacht. Der Generalstaatsanwalt muss sich erklären, er muss seine Darstellung erklären und warum sie so massiv von dem, was später öffentlich geworden ist, abweicht. 

Er ist deshalb leider keine Instanz, in die die Hoffnung auf Aufklärung gesetzt werden kann. Die Anweisung der Ministerin scheint ein hilfloser Versuch, der Rücktrittsforderung zu begegnen. Zumal viel politische Unterstützung für sie offenbar auch nicht vorhanden zu sein scheint. Vor allem:  sie ändert nichts an der Sachlage. 

DIE LINKE ist nach wie vor der Auffassung, dass es Ermittlungen durch den Generalbundesanwalt genauso braucht, wie eine unabhängige internationale Expertenkommission und einen Untersuchungsausschuss in Sachsen-Anhalt.«