KiFöG-Novelle der Regierung ist nicht der große Wurf

Monika Hohmann

Zu den heute vorgestellten Eckpunkten der Novelle des Kinderförderungsgesetzes erklärt die kinder- und familienpolitische Sprecherin Monika Hohmann:

Zu den heute vorgestellten Eckpunkten der Novelle des Kinderförderungsgesetzes erklärt die kinder- und familienpolitische Sprecherin Monika Hohmann:

»Der Gesetzentwurf, den die Landesregierung im Oktober einreichen will, passt wahrscheinlich auf drei A4-Seiten. Viel geregelt wird da nicht, eine große Reform bleibt Fehlanzeige. 

Lediglich werden Regelungen, die im aktuellen Gesetz bereits enthalten sind (Tarifanpassungen, Betreuungsumfänge), umgesetzt. Dies sollte ohnehin der Normalfall sein. 

Darüber hinaus soll der Entwurf der Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Rechnung tragen. Dies tut er aber nur teilweise. Die Streichung der 50/50-Regelung folgt den Vorgaben des Gerichts, ist aber eine unelegante Lösung, da eine transparente Neufassung des Finanzierungssystems ausbleibt. Weitere Punkte, deren Konnexitätsfragen das LVG ebenfalls betonte, werden schlichtweg ignoriert. So zum Beispiel die Kosten für die Umsetzung des Bildungsprogramms „Bildung elementar“ und für das Qualitätsmanagement in den Kitas.

Zu guter Letzt muss auch in Frage gestellt werden, ob die mit dem Gesetzentwurf verbundenen Mehrausgaben in Höhe von 30,6 Millionen Euro überhaupt zur Entlastung der Elternbeiträge beitragen. Darüber entscheiden letztlich die Gemeinden, entsprechende landesrechtliche Vorgaben wird der Gesetzentwurf nicht enthalten.«