LINKE legt eigene Vorschläge für ein besseres Schulsystem vor

Thomas Lippmann

Als Antwort auf die dürftige Schulgesetznovelle der Landesregierung hat die Fraktion Die LINKE heute eigene Vorschläge für ein besseres Schulsystem als Änderungsantrag zum Entwurf der Landesregierung in das Plenum eingebracht. Darüber hinaus werden auch in den anschließenden Ausschussberatungen noch vielfältige Änderungen und Ergänzungen gefordert werden. Zu den Schwerpunkten erklärt der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Thomas Lippmann:

Bereits vor knapp einem Jahr haben wir eine Schulgesetzänderung eingebracht, die die Gewinnung von Lehrkräften an den freien Schulen auf eine neue Grundlage stellen sollte. Diese von den Schulträgern zur Lösung ihrer existenziellen Probleme dringend geforderten Regelungen werden vom Bildungsminister in seiner Novelle ebenso ignoriert, wie alle anderen Bereiche, in denen das Schulsystem dringend einer Fortentwicklung bedarf.

Lediglich bei der Zulassung von Seiteneinsteigern zum beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienst lässt die Landesregierung erkennen, dass sie den Handlungsbedarf erkannt hat. Allerdings führt ihr Festhalten an einer Ausbildung für zwei Fächer der Stundentafel bei diesen Lehrkräften in eine Sackgasse. Ohne eine Öffnung des Vorbereitungsdienstes unabhängig von der Anzahl der nachgewiesenen Fächer bleiben die meisten Seiteneinsteiger vom Vorbereitungsdienst ausgeschlossen und damit auf Dauer Lehrkräfte 2. Klasse. Mit unserem Antrag wollen wir das ändern.

Schon seit Monaten wird im Landtag auf der Grundlage von Anträgen unserer Fraktion über die Perspektive der Schulsozialarbeit nach dem Auslaufen der EU-Förderperiode und damit des aktuellen Projektes „Schulerfolg sichern“ debattiert. Es ist jetzt die Zeit, diese Aufgabe im Schulgesetz als Daueraufgabe des Landes zu verankern und so auch die Grundlagen zu schaffen, um rechtzeitig von der EU-Förderung zu einer grundständigen Finanzierung durch das Land überzugehen.

Ein wesentlicher Vorschlag betrifft die Sicherung der verlässlichen Öffnungszeit an den Grundschulen. Diese verkommt derzeit aufgrund des fortschreitenden Mangels an pädagogischen Mitarbeiter*innen und Lehrkräften außerhalb des Fachunterrichtes zur reinen Beaufsichtigung. An immer mehr Grundschulen gibt es faktisch keine verlässliche Öffnungszeit mehr. Der Gesetzgeber muss im Schulgesetz klarstellen, dass und wie die verlässliche Öffnungszeit mit pädagogischen Angeboten ausgestaltet wird. Dazu soll künftig auch die Unterstützung durch die Träger der Hort ermöglicht und bezahlt werden.

Den von der Landesregierung vorgesehenen Zwang, in den Grundschulen nicht nur in der flexiblen Schuleingangsphase (Schuljahrgänge 1 und 2) sondern künftig auch in den Schuljahrgängen 3 und 4 jahrgangsübergreifend unterrichten zu müssen, lehnen wir ab und fordern in unserem Antrag die Streichung dieses neuen Absatzes (§ 3 Abs. 7). Dieser Zwang folgt nicht pädagogischen Überlegungen, sondern dient ausschließlich als Instrument, um den Lehrkräftemangel an den Grundschulen auf dem Rücken der Schüler*innen und der Lehrkräfte und damit zu Lasten der Bildungsqualität zu verschleiern.  

Mit neuen schulgesetzlichen Regelungen wollen wir für Sekundarschulen, Gemeinschaftsschulen und Gesamtschulen die Grundlagen für eine durchgreifende polytechnische Grundbildung schaffen. Hier sehen wir künftig besonders ab dem 7. Schuljahrgang ein zentrales Handlungsfeld der Berufsorientierung und Berufsvorbereitung. Eine Reihe von Schulen haben sich durch eigene Initiative in ganz unterschiedlicher Weise bereits auf diesen Weg begeben. Die Ergebnisse sind äußerst vielversprechend und sollen nun zügig verstetigt und schrittweise auf alle Schulen ausgeweitet werden.

Letztlich hat das Anhörungsverfahren vor der Entscheidung im Kabinett gezeigt, dass es zu einer völligen Entwertung der gewünschten Einbeziehung externen Sachverstandes und dadurch auch zur Missachtung gegenüber den anzuhörenden Fachorganisationen führt, wenn der Gesetzgeber hierzu keine Mindestvorgaben für die Anhörungsfristen macht. Mit unserem Antrag fordern wir eine Mindestfrist von vier Wochen ohne Anrechnung von Ferienzeiten.

Darüber hinaus fordern wir in unserem Antrag schulgesetzliche Regelungen zur Sicherung der Fremdsprachenausbildung an den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe I, eine Gewährleistung des durch die UN-Behindertenkonvention normierten Rechts auf den gemeinsamen Unterricht von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Regelschulen und die Streichung des Schulschwänzens aus dem Katalog der Ordnungswidrigkeiten, damit Jugendliche für Verletzungen der Schulpflicht nicht mehr eingesperrt werden.