Herstellungsbeiträge II zeitnah und endlich gestalten

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Der Ärger kam mit den Beitragsbescheiden, die viele Grundstückseigentümer von ihren Wasser- und Abwasserzweckverbänden noch vor dem Jahreswechsel erhielten. Betroffen davon sind viele, deren Grundstücke bereits in der DDR oder auch lange Zeit zuvor an die zentrale Wasser- und Abwasserversorgung angeschlossen wurden. Für die damit verbundenen Beiträge der Grundstückseigentümer galt in Sachsen-Anhalt lange keine Frist zur Festsetzung und keine Verjährungsfrist.

Der Ärger kam mit den Beitragsbescheiden, die viele Grundstückseigentümer von ihren Wasser- und Abwasserzweckverbänden noch vor dem Jahreswechsel erhielten. Betroffen davon sind viele, deren Grundstücke bereits in der DDR oder auch lange Zeit zuvor an die zentrale Wasser- und Abwasserversorgung angeschlossen wurden. Für die damit verbundenen Beiträge der Grundstückseigentümer (Herstellungsbeitrag II) galt in Sachsen-Anhalt lange keine Frist zur Festsetzung und keine Verjährungsfrist.

Mit einem Grundsatzbeschluss vom 5. März 2013 hat das Bundesverfassungsgericht diesem Zustand klare Schranken gesetzt. Dem rechtsstaatlichen Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit entsprechend, wurde den Bürgerinnen und Bürgern das Recht auf eine zeitnahe und endliche Beitragsfestsetzung zuerkannt.

Erst im Dezember 2014 verabschiedete der Landtag mit den Stimmen von CDU und SPD eine Reform des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Sachsen-Anhalt. Sie verankerten darin eine Verjährungsregelung von zehn Jahren, die durch eine Übergangsvorschrift bis zum 31. Dezember 2015 außer Kraft gesetzt wurde. Damit war einem unbeschränkten Abkassieren auf der Grundlage kurzfristig erlassener Satzungen und ohne Rücksicht auf eine Verjährung der Weg geebnet. So schuf die Landesregierung eine Regelung, auf deren Grundlage die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes doppelt abkassiert.

Die Flut an Beitragsbescheiden – einer unzulässigen Rechtssetzung durch CDU und SPD geschuldet – ist eine unverschämte Zumutung für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger. Es kann nicht sein, dass sie gezwungen sind, den Rechtsweg zu beschreiten, um ihre Interessen zu wahren. Der Höhepunkt ist nunmehr, dass das Innenministerium lange Zeit zuvor per Erlass die Zweckverbände auffordert, die Erhebung von Beiträgen auszusetzen. Für uns ist das der Gipfel der Heuchelei.

Mit einer Änderung des Kommunalabgabengesetzes werden wir den Zustand beenden, dass Bürgerinnen und Bürger für ihren Anschluss an die zentrale Wasser-und Abwasserversorgung nach Jahrzehnten zur Kasse gebeten werden. Wir werden uns konsequent für eine gesetzliche Regelung einsetzen, die für alle Betroffenen eine zeitnahe und endliche Beitragsfestsetzung der sogenannten Herstellungsbeiträge II vorsieht. Zukünftig soll dabei eine Verjährungsfrist von vier Jahren gelten.

Und nicht zuletzt wird die Landtagsfraktion vor dem Landesverfassungsgericht prüfen lassen, ob die Regelungen in Sachsen-Anhalt mit der Landesverfassung vereinbar sind.

Auch deshalb: Am 13. März 2016 DIE LINKE wählen. Stark für ein solidarisches Sachsen-Anhalt.

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