Vorgänge um Beteiligungsmanagement auch in der kommenden Wahlperiode weiter beleuchten
Zur heutigen Diskussion in der letzten Sitzung des 14. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) über den Abschlussbericht stellt der Obmann der Fraktion Dr. Frank Thiel fest: Es herrschte Einmütigkeit im Ausschuss, dass in der Tätigkeit der IBG und der Managementführung durch die GoodVent zum Teil gravierende Mängel aufgetreten sind, die zum Schaden des Ansehens des Landes geführt haben. Dennoch bleiben die Vergabe von Risikokapital sowie die Beteiligung an innovativen Unternehmen in der Start- und Findungsphase weiterhin wichtige Elemente in der Wirtschaftsförderung, allerdings unter erhöhter öffentlicher Kontrolle. Deshalb waren sich die Ausschussmitglieder über generelle Bewertungen der Mängel und Versäumnisse einig. Allerdings traten deutliche Unterschiede in der politischen Bewertung und den Schlussfolgerungen zutage.
Zur heutigen Diskussion in der letzten Sitzung des 14. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) über den Abschlussbericht stellt der Obmann der Fraktion Dr. Frank Thiel fest: Es herrschte Einmütigkeit im Ausschuss, dass in der Tätigkeit der IBG und der Managementführung durch die GoodVent zum Teil gravierende Mängel aufgetreten sind, die zum Schaden des Ansehens des Landes geführt haben. Dennoch bleiben die Vergabe von Risikokapital sowie die Beteiligung an innovativen Unternehmen in der Start- und Findungsphase weiterhin wichtige Elemente in der Wirtschaftsförderung, allerdings unter erhöhter öffentlicher Kontrolle. Deshalb waren sich die Ausschussmitglieder über generelle Bewertungen der Mängel und Versäumnisse einig. Allerdings traten deutliche Unterschiede in der politischen Bewertung und den Schlussfolgerungen zutage.
DIE LINKE konnte somit zwei von drei Berichtsteilen nicht zustimmen. Zum einen, weil per Mehrheitsbeschluss Schriftstücke wie etwa beim Thema „Zinsnachlass“ aufgenommen wurden, die zu keinem Zeitpunkt als Beweismittel eingeführt worden sind. Zum anderen, weil es grundsätzlich andere Auffassungen in der Bewertung des Handelns von Landesregierung und Landesbediensteten sowie den daraus resultierenden Schlussfolgerungen gab.
Aus unserer Sicht ist es unerlässlich, die Vorgänge um das Beteiligungsmanagement bis hin zur aktuellen Neuvergabe in einem erneuten PUA in der 7. Legislatur zu beraten. Aus Zeitgründen war es beispielsweise nicht möglich, durch Zeugenaussagen die Vermutung zu klären, ob Unternehmen durch Beteiligung mit IBG-Fonds wirtschaftlich geschädigt worden sind. Ebenso gab es unterschiedliche Bewertungen der Fraktion über die Rolle von Geschäftsführer- und Geschäftsbesorgungsverträgen, die verdeckte private Geschäfte von Beteiligungsmanagern mit Einsatz öffentlicher Mittel ermöglichen.
Zu prüfen ist auch, ob die neu aufgetauchte Akten Anhaltspunkte für weitere Untersuchungen bieten.
Nach Auffassung der Fraktion DIE LINKE haben die Organe der IBG, die die Geschäftsführung der IBG bzw. GoodVent hätten kontrollieren können, namentlich der Beteiligungsausschuss und der Aufsichtsrat, dies unzureichend getan. Rechtswidrig eingegangene Beteiligungen hätten durch eine aufmerksame und sorgfältige Tätigkeit in diesen Organen vermieden werden können. Private Geschäfte hätten bei sorgfältiger Überprüfung nicht immer vermieden, aber aufgedeckt werden können.
Das Ministerium für Wirtschaft und das Ministerium für Finanzen haben die IBG mangelhaft überwacht und die ihnen zugewiesenen Aufgaben mangelhaft wahrgenommen. Zu kritisieren ist insbesondere, dass wiederholte Kritik an der Tätigkeit der IBG durch den Landesrechnungshof ab 2003 nicht zu Änderungen geführt hat. Das Ministerium für Wirtschaft und das Ministerium der Finanzen zeichnen verantwortlich für das „kollektive Versagen der IBG“. Für uns ist das ein Beispiel über die nachlässige und wenig zielgerichtete Verwendung öffentlicher Mittel.
Einig wiederum waren wir uns darin, dass im Untersuchungsausschuss eine kollegiale und offene Arbeitsatmosphäre herrschte, was im parlamentarischen Raum bei schwierigen Themen nicht immer eine Selbstverständlichkeit ist.