Zu Schlussfolgerungen und Konsequenzen aus den vorliegenden Ergebnissen der Tätigkeit des14. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses

Zunächst ist festzustellen, dass im Ausschuss Einmütigkeit darüber herrschte, dass in der Tätigkeit der IBG und der Managementführung durch die GoodVent zum Teil gravierende Mängel aufgetreten sind, die zum Schaden des Ansehens des Landes geführt haben. Dennoch bleiben die Vergabe von Risikokapital sowie die Beteiligung an innovativen Unternehmen in der Start- und Findungsphase weiterhin wichtige Elemente in der Wirtschaftsförderung, allerdings unter erhöhter öffentlicher Kontrolle. Deshalb waren sich die Ausschussmitglieder über generelle Bewertungen der Mängel und Versäumnisse einig.

Zunächst ist festzustellen, dass im Ausschuss Einmütigkeit darüber herrschte, dass in der Tätigkeit der IBG und der Managementführung durch die GoodVent zum Teil gravierende Mängel aufgetreten sind, die zum Schaden des Ansehens des Landes geführt haben. Dennoch bleiben die Vergabe von Risikokapital sowie die Beteiligung an innovativen Unternehmen in der Start- und Findungsphase weiterhin wichtige Elemente in der Wirtschaftsförderung, allerdings unter erhöhter öffentlicher Kontrolle. Deshalb waren sich die Ausschussmitglieder über generelle Bewertungen der Mängel und Versäumnisse einig. 
  
Das kommt auch in den Schlussfolgerungen des Abschlussberichtes des Untersuchungsausschusses zum Ausdruck: 
  
Schlussfolgerungen und Empfehlungen Untersuchungsbericht des 14. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (Auszug aus der Drs. 6/4736)  
  
Der 14. Parlamentarische Untersuchungsausschuss kann als Lehrstück dafür gelten, wie ein hehres Ziel, möglichst viele und gute Investitionen in Sachsen-Anhalt zu unterstützen oder anzusiedeln, dazu führen kann, sich über rechtliche Regelungen, transparente Entscheidungsfindungen, Anerkennung eines freien, aber auch gleichen Marktes in Deutschland, aber auch in Europa hinwegzusetzen. 
  
Es konnte in keinem Fall ein Fall persönlicher finanzieller Bereicherung durch Beschäftigte des Landes oder Mitglieder der Landesregierung festgestellt werden. Dennoch konnte eine Bevorteilung von persönlichen Freunden festgestellt werden, der wirksam entgegen zu wirken ist, da auch nur der Anschein einer Vetternwirtschaft einen großen Schaden anzurichten vermag und damit das Ziel der Investitionsförderung konterkariert wird. Als wichtigste Schlussfolgerung ist daher die Einhaltung und Kontrolle der gesetzten Regeln zu beachten. 
  
Es ist zu prüfen, inwieweit es möglich ist, politische Zielrichtungen aus dem Risikokapitalgeschäft herauszuhalten oder falls politische Zielrichtungen gewünscht sind, zu überlegen, inwiefern diese mit dem Risikokapitalgeschäft vereinbar sind. 
  
Für das Engagement des Landes im Bereich des öffentlichen Risikokapitals werden folgende Empfehlungen formuliert: 
  
In einem ersten Schritt muss analysiert werden, inwiefern tatsächlich ein Versagen des Risikokapitalmarktes besteht. Wie viele Fälle gibt es, in denen junge, innovative Gründerinnen und Gründer in Sachsen-Anhalt trotz eines innovativen Unternehmensansatzes aus finanziellen Gründen gescheitert sind? Öffentliche Mittel müssen von untergeordneter Bedeutung sein, sie können nur eine Brückenfunktion bieten, so dass Private sich trauen zu investieren (Stichwort: Subsidiaritätsprinzip). Wie viele Mittel werden tatsächlich benötigt? In welchen Bereichen kann sinnvoll investiert werden? Wie kann sichergestellt werden, dass dauerhaft Arbeitsplätze entstehen? Es muss klar festgelegt werden, was gefördert werden soll. 
  
Die Struktur der Organe und ihre Verantwortlichkeiten sind klar festzulegen. Wer ist auf Gesellschafterebene wofür zuständig? Wie kann ein Informationsfluss zwischen den Organen Aufsichtsrat und Beteiligungsausschuss gewährleistet werden? Wie können Beschäftigte des Landes zur Entscheidung über Risikokapitalanlagen befähigt werden? Wie werden Interessenskonflikte am sinnvollsten ausgeschlossen? 
  
Zwingend ist zu prüfen und zu kontrollieren, ob Vorschriften zur Verhinderung und Aufdeckung von Geldwäsche (vgl. Geldwäschegesetz) eingehalten werden. Bei allen Beteiligungen ist zu prüfen, wer wirtschaftlich letztbegünstigt wird. Es sollte geprüft werden, inwieweit in einem Bereich, indem sehr viel Geld – auch nebenbei – verdient werden kann, die Einrichtung eines Compliance Office sinnvoll ist. Vorschriften zur Unabhängigkeit von Gutachten sind einzuführen, der Gutachterkreis sollte gerade nicht statisch sein. Es sollte eine regelmäßige Kontrolle stattfinden, ob die Beteiligungskriterien ordnungsgemäß geprüft und dokumentiert sind. 
(Ende des Auszuges) 
  
Die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE teilen diese Schlussfolgerungen, halten sie jedoch für unvollständig. In ihrem Sondervotum haben sie weitere Schlussfolgerungen formuliert: 
  
Schlussfolgerungen und Konsequenzen aus den vorliegenden Ergebnissen der Tätigkeit des 14. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (Auszug aus dem Sondervotum der Mitglieder der Fraktion DIE LINKE des 14. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zu den Teilen B und C des  Berichtes) 
  
In Ergänzung der im Teil C getroffenen Bewertungen  sind die Mitglieder der Fraktion DIE  LINKE  der  Auffassung,  dass  noch  folgende  Schlussfolgerungen  und  Konsequenzen zu ziehen sind: 
  
6.1. 
Konkrete  Handlungsvorgaben  in  Form  eines  Beteiligungshandbuches  sowie  die Durchsetzung  des  Vier-Augen-Prinzips  als  Voraussetzung  für  Entscheidungen  der Geschäftsführung sind künftig unverzichtbar. 
  
6.2. 
Die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE haben festgestellt, dass die Organe der IBG, die  die  Geschäftsführung  der  IBG  bzw.  GoodVent  hätten  kontrollieren  können,  namentlich  der Beteiligungsausschuss  und  der  Aufsichtsrat,  dies  unzureichend  getan haben.  Rechtswidrig  eingegangene  Beteiligungen  hätten  durch  eine  aufmerksame und sorgfältige Tätigkeit in diesen Organen vermieden werden können. 
  
Private Geschäfte hätten bei sorgfältiger Überprüfung nicht immer vermieden, aber aufgedeckt werden können. Das Ministerium für Wirtschaft und das Ministerium der Finanzen haben die IBG mangelhaft überwacht und die ihnen zugewiesenen Aufgaben mangelhaft wahrgenommen. 
  
Zu kritisieren ist insbesondere, dass wiederholte Kritik an der Tätigkeit der IBG durch den Landesrechnungshof ab 2003 nicht zu Änderungen geführt hat. 
  
Das  Ministerium  für  Wirtschaft  und  das  Ministerium  der  Finanzen  zeichnen  verantwortlich für das »kollektive Versagen der IBG«. Die Mitglieder der Fraktion DIE LINKE zeigen sich besorgt über die nachlässige  und  wenig  zielgerichtete  Verwendung  öffentlicher Mittel. 
(Ende des Auszuges) 
  
Aus Sicht Mitglieder der Fraktion DIE LINKE im Untersuchungsausschuss ist es unerlässlich, die Vorgänge um das Beteiligungsmanagement bis hin zur aktuellen Neuvergabe in der 7. Legislatur erneut zu beraten. So war es aus Zeitgründen nicht möglich, mittels Zeugenaussagen die Vermutung zu klären, ob Unternehmen durch Beteiligung mit IBG-Fonds wirtschaftlich geschädigt worden sind. Ebenso gab es unterschiedliche Bewertungen der Fraktion über die Rolle von Geschäftsführer- und Geschäftsbesorgungsverträgen, die verdeckte private Geschäfte von Beteiligungsmanagern mit Einsatz öffentlicher Mittel ermöglichen.
Zu prüfen wird auch sein, ob ein Teil der neu aufgetauchten Akten Anhaltspunkte für weitere Untersuchungen bietet.