Rücktritt oder Abwahlantrag – es liegt bei Herrn Güssau

Swen Knöchel

Landtagspräsident Güssau war heute in der Landtagsfraktion DIE LINKE, um seine Sicht auf die Vorgänge um die Wahlfälschung in Stendal darzulegen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Fraktion, Swen Knöchel: Die Frage, ob sich Herr Güssau keiner Straftat schuldig gemacht hat, ist für DIE LINKE nicht Gegenstand der Debatte. Die politische Bewertung des Agierens von Herrn Güssau – gerade in den letzten Wochen – ist ein völlig anderes Problem: Der Versuch, eine offenkundige Wahlfälschung zu vertuschen, konnte von ihm aus unserer Sicht nicht widerlegt werden. Damit stellt er seine moralische wie politische Integrität selbst in Frage, und mit dieser Belastung seines Ansehens kann er das Amt des Landtagspräsidenten – des ersten Repräsentanten des Landes, der wie kein anderer für die Wahrung des Rechts, für Demokratie - nicht unangreifbar ausüben.

Landtagspräsident Güssau war heute in der Landtagsfraktion DIE LINKE, um seine Sicht auf die Vorgänge um die Wahlfälschung in Stendal darzulegen. Dazu erklärt der Vorsitzende der Fraktion, Swen Knöchel: Die Frage, ob sich Herr Güssau keiner Straftat schuldig gemacht hat, ist für DIE LINKE nicht Gegenstand der Debatte. Die politische Bewertung des Agierens von Herrn Güssau – gerade in den letzten Wochen – ist ein völlig anderes Problem: Der Versuch, eine offenkundige Wahlfälschung zu vertuschen, konnte von ihm aus unserer Sicht nicht widerlegt werden. Damit stellt er seine moralische wie politische Integrität selbst in Frage, und mit dieser Belastung seines Ansehens kann er das Amt des Landtagspräsidenten – des ersten Repräsentanten des Landes, der wie kein anderer für die Wahrung des Rechts, für Demokratie - nicht unangreifbar ausüben.

Herr Güssau konnte in der Fraktion die Zweifel an seiner Integrität nicht ausräumen. Die Abgeordneten der Fraktion fordern deshalb Herrn Güssau zum Rücktritt vom Amt des Landtagspräsidenten auf.
Sollte Herr Güssau zu einem Rücktritt nicht bereit sein, werden die Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE einen Abwahlantrag im Landtag initiieren. Namentlich die Abgeordneten der Koalition von CDU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind aufgerufen, sich einem solchen Antrag anzuschließen und ihn im Landtag zur Abstimmung zu bringen.

Für DIE LINKE steht hier vor allem die Fraktion der CDU, auf deren Vorschlag Herr Güssau zum Landtagspräsidenten – auch mit Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE - gewählt wurde, in besonderer Verantwortung. Es sollte nicht vergessen werden, dass die Koalition alleine für die Wahl von Herrn Güssau ganz offenkundig keine eigene Mehrheit zustande brachte.

Herr Güssau selbst hat darauf verwiesen, dass er seine Abwahl als einzigen Weg ansieht, aus dem Amt zu scheiden, wenn die Mehrheit der Abgeordneten ihm kein Vertrauen mehr entgegenbringt. Es liegt in der Hand der Koalition, diesen Weg zu beschreiten, um eine Antwort des Landtages zu erhalten.
Diverse Vorschläge wie die Einsetzung einer Sonderermittlerin / eines Sonderermittlers oder eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses sind aus Sicht der Fraktion DIE LINKE nicht hilfreich. Eine monate- oder gar jahrelange Hängepartie ist mit Sicht auf das Ansehen der demokratischen Institutionen Sachsen-Anhalts so unvertretbar wie verantwortungslos.

Insbesondere der auch von Herrn Güssau angeregte Parlamentarische Untersuchungsausschuss ist aus Sicht der LINKEN ein völlig untaugliches Instrument, hinsichtlich des Wirkens von Herrn Güssau Aufklärung zu bringen. Ein solcher Ausschuss wäre ein geeignetes Instrument, das Handeln der Landesregierung und ihrer nachgeordneten Behörden mit Blick auf die Wahlfälschungen in Stendal gründlicher zu beleuchten – allerdings erst nach dem Rücktritt von Herrn Güssau, denn sein Handeln kann in diesem Kontext nicht Untersuchungsgegenstand sein.

Vor diesem Hintergrund wird sich DIE LNKE der Einsetzung eines solchen – auf Regierungshandeln gerichteten - Ausschusses nicht verschließen. Auch hier wird der Fortgang der Dinge wesentlich von der CDU-Fraktion abhängen. Es stellt sich sehr wohl die Frage, ob sie auch weiterhin in Nibelungentreue zu Herrn Güssau stehen wird. Sollte dies der Fall sein, wirft das neue Fragen auf: Herr Güssau wurde – das steht wie gesagt außer Zweifel – nicht alleine mit Stimmen der Koalition und der LINKEN gewählt. Es wäre – nicht nur für die demokratische Kultur in Sachsen-Anhalt - ein verheerendes Signal, sollte sich die CDU erneut eines Potentials bedienen wollen, das in eigenem Selbstverständnis jenseits des demokratischen Parteienspektrums steht.

Die Koalition und auch der Ministerpräsident sind spätestens jetzt gefordert: Soll der demokratische Grundkonsens in Sachsen-Anhalt gewahrt bleiben, oder obsiegen Ignoranz und Machtkalkül? Der Versuch des Aussitzens dieser zwingend zu beantwortenden Frage wäre für DIE LINKE nicht hinnehmbar – er würde die gesamte verbleibende Legislaturperiode überschatten. Er würde die Ablehnung demokratischer Institutionen weiter vorantreiben, immer mehr Menschen würden sich von ihnen abwenden. Alle demokratischen Kräfte im Lande stehen vor der Frage, ob das hinnehmbar, wie dies zu verhindern ist.

Die Fraktion ist sich der Tatsache ihrer beschränkten parlamentarischen Interventionsmöglichkeiten sehr wohl bewusst – nicht eingeschränkt sieht sie sich indessen hinsichtlich ihres öffentlichen Wirkens. Und sie wird diesen Weg beschreiten, wenn sich bei den Regierenden, bei den derzeit politisch Verantwortung Tragenden die Einsicht in die Notwendigkeit der Bewahrung einer in mehr als 25 Jahren gewachsenen demokratischen Kultur in Sachsen-Anhalt nicht endlich Bahn bricht.