Verantwortung für eigenes Handeln übernehmen, Beitragsauseinandersetzungen stoppen

Kerstin Eisenreich

Zur Diskussion im Landtag über den Antrag »Beitragsauseinandersetzungen Einhalt gebieten« erklärt die Sprecherin der Fraktion für Kommunalabgaben Kerstin Eisenreich: Das Jahr 2016 neigt sich seinem Ende und man sollte glauben, dass für die Menschen Besinnlichkeit und Vorfreude bestimmende Gefühle in dieser Zeit sind. Doch weit gefehlt: Bei zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen-Anhalt flattert kurz vor Weihnachten wenig erfreuliche Post ins Haus. Sie erhalten Mahnungen, Forderungen über Säumniszuschläge und abgelehnte Widerspruchsbescheide. Sie stehen im Zusammenhang mit den umstrittenen Beitragsforderungen und stammen von den Abwasserzweckverbänden. Sie enthalten teilweise falsche und überhöhte Zinsfestsetzungen. Alle Forderungen sind innerhalb kürzester Fristen zu leisten. Gerichtsvollzieher und die Inkassounternehmen stehen im Hintergrund bereit, diese durchzusetzen.

Zur Diskussion im Landtag über den Antrag »Beitragsauseinandersetzungen Einhalt gebieten« erklärt die Sprecherin der Fraktion für Kommunalabgaben Kerstin Eisenreich: Das Jahr 2016 neigt sich seinem Ende und man sollte glauben, dass für die Menschen Besinnlichkeit und Vorfreude bestimmende Gefühle in dieser Zeit sind. Doch weit gefehlt: Bei zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen-Anhalt flattert kurz vor Weihnachten wenig erfreuliche Post ins Haus. Sie erhalten Mahnungen, Forderungen über Säumniszuschläge und abgelehnte Widerspruchsbescheide. Sie stehen im Zusammenhang mit den umstrittenen Beitragsforderungen und stammen von den Abwasserzweckverbänden. Sie enthalten teilweise falsche und überhöhte Zinsfestsetzungen. Alle Forderungen sind innerhalb kürzester Fristen zu leisten. Gerichtsvollzieher und die Inkassounternehmen stehen im Hintergrund bereit, diese durchzusetzen.

Diese Umstände sind die Folge, des von CDU, SPD und GRÜNEN im Juni durchgesetzten 2. Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes. Die Möglichkeiten Beitragsauseinandersetzungen in einem Moratorium auszusetzen oder durch Vergleich zu entscheiden bleiben als sogenannte KANN-Vorschriften weitestgehend ungenutzt. Die Praxis bestätigt das, was die Fraktion DIE LINKE vor mehr als einem Jahr mehrfach unterstrichen hatte, nämlich, dass ein Moratorium gesetzlich verbindlich geregelt werden muss, will es landesweit Wirkung entfalten.

Aus Sicht der Fraktion DIE LINKE bleibt zu fragen, warum die Koalitionsfraktionen Ende Mai, Anfang Juni unseren Gesetzentwurf ablehnten. Es wäre der richtige Schritt zur richtigen Zeit gewesen, doch CDU, SPD und GRÜNE konnten einerseits nicht über ihren Schatten springen. Andererseits war bereits damals absehbar, dass die von Ihnen durchgesetzten Regelungen die Ungleichbehandlung der Bürgerinnen und Bürger, so wie sie jetzt geschieht, gesetzlich legitimieren würden.
Die Fraktion DIE LINKE fordert Landesregierung und Koalition entschieden auf, endlich die Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen und sich unverzüglich mit den Zweckverbänden ins Benehmen zu setzen, um die Beitragsauseinandersetzungen zu stoppen. Es ist ein Armutszeugnis für das eigene Handeln, wenn deren Vertreter die Schuld an bestehenden Problemen auf die kommunalen Zweckverbände abwälzen wollen.