Weitere Verbesserung der Wirtschaftsförderung des Landes nötig

Andreas Höppner

Zu der vom Wirtschaftsminister, Prof. Dr. Armin Willingmann vorgestellten Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« (GRW-Richtlinie) erklärt unser stellvertretende Landesvorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Andreas Höppner: Nach den schlechten Erfahrungen mit der fehlgeleiteten Förderpolitik im Bereich der Wirtschaft in den letzten Jahren (Fricopan, Lieken) war die Novellierung der GRW-Förderrichtlinie dringend notwendig. Der nun vorgelegte Entwurf des neuen Wirtschaftsministers enthält vernünftige Ansätze, wiederholt aber an anderer Stelle alte Fehler.

Zu der vom Wirtschaftsminister, Prof. Dr. Armin Willingmann vorgestellten Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« (GRW-Richtlinie) erklärt unser stellvertretende Landesvorsitzende und wirtschaftspolitische Sprecher der Fraktion, Andreas Höppner:  Nach den schlechten Erfahrungen mit der fehlgeleiteten Förderpolitik im Bereich der Wirtschaft in den letzten Jahren (Fricopan, Lieken) war die Novellierung der GRW-Förderrichtlinie dringend notwendig. Der nun vorgelegte Entwurf des neuen Wirtschaftsministers enthält vernünftige Ansätze, wiederholt aber an anderer Stelle alte Fehler.

Absolut zu begrüßen sind die strengeren Regeln bei Betriebsverlagerungen und die Senkung der Mindestinvestitionssumme. Beide Änderungen waren ausdrücklich Forderungen der LINKEN in den letzten Jahren. Allerdings fand unsere Forderung nach einer Ausweitung der Zweckbindungsfrist bedauerlicherweise keinen Einzug in die neue Richtlinie.

Kritischer dagegen bewerten wir die Möglichkeit Förderung trotz Leiharbeit zu erhalten. Ein vollständiger Ausschluss von der Förderung soll es erst bei einem 20 prozentigem Anteil Leiharbeiter geben, zusätzlich werden noch saisonale Ausnahmen zugelassen. Die Situation am Arbeitsmarkt im Jahre 2017 hätte eine viel strengere Regel ermöglicht und lässt sie sinnvoll erscheinen.

Ausdrücklich negativ bewerten wir, dass mit den neuen Förderrichtlinien die Tariftreue und die Höhe der Lohnsummen insgesamt faktisch keine Rolle mehr bei der Höhe der Fördersummen spielen wird. Andere Kriterien haben eine viel zu hohe Bedeutung im Verhältnis zu dieser Kernforderung für »Gute Arbeit« und können diese ersetzen.

Darüber hinaus bewerten wir die Öffnung der Wirtschaftsförderung für den Versand- und Onlinehandel kritisch. Zwar ist uns klar, dass sich Sachsen-Anhalt mit anderen Bundesländern im Wettbewerb befindet, trotzdem geht diese Förderung letztlich zu Lasten des Einzelhandels, der nicht in den Genuss einer Förderung kommt. Letztlich wird dadurch der Einzelhandel durch staatliche Förderung zusätzlich unter Druck gesetzt und ein Prozess unterstützt, bei dem am Ende mehr Arbeitsplätze abgebaut als gewonnen werden.

Die Fraktion DIE LINKE wird zusammen mit Gewerkschaften auf eine weitere Verbesserung der Wirtschaftsförderung des Landes Sachsen-Anhalt im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aktiv werden.